Dies ist ein Strafzettel! Für den Hersteller Ihres Fahrzeuges.

Unter Verweis auf meinen Artikel „Ein Ruck wird durch den Energiemarkt gehen“, beschäftige ich mich heute wieder einmal mit dem Thema Verbraucheraufklärung. Es ist ein tragischer Fall ... in jeder Lebenslage wird der Verbraucher, der das eigentliche Rückgrat unserer Wirtschaft darstellt, das Opfer unserer Gesellschaft. Vorweg möchte ich schicken, dass der Verbraucher erst einmal jeder von uns ist. Dabei sind die größten Verlierer die Angestellten sowie die kleinen und mittelständigen Betriebe, denn denen bleiben viele Informationen (bewusst) vorenthalten. Aber das ist ja klar, es muss nun mal die Elite geben, die die Menge kontrolliert. Denn um sich selbst nicht zu gefährden, muss das „Fußvolk“ ja auf einem gewissermaßen „harmlosen“ Wissenslevel gehalten werden.
Wir erleben es jeden Tag: „go green“, „vegie Day“, „Bio und kontrollierter Anbau“, „Fridays for Future“ ... und sogar die Lebensversicherer stellten bereits vor Jahren Policenkonzepte vor, die „green“ waren. Oder „Green-washed“?! Dem Verbraucher wurden nachhaltige Fonds zum investieren geboten und Bierkästen serviert, mit deren Konsum der Regenwald geschützt wurde. Es gäbe noch viele Beispiele, aber eines fehlte noch, DAS „grüne“ Auto. Einem Trend, dem man nachgehen muss, denn Fahrzeuge mit hohem Ausstoß, hohem Verbrauch und unangemessener Größe, sind in den Städten nicht mehr gern gesehen. Dies monieren nun auch seit geraumer Zeit die Gerichte, indem sie Höchstgrenzen für die Luftverschmutzung festlegen.
Ich möchte mich nicht erdreisten, darüber zu diskutieren, ob der ganze Hype „save the world – go green“ Sinn macht oder nicht, ABER wenn sich jemand dazu entscheidet die Umwelt weniger zu belasten und dafür bereit ist sein hartverdientes Geld auszugeben, dann muss er auch bekommen, wofür er bezahlt hat!
Hierzu ein kurzer Exkurs:
„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist der § 263 Abs. 1 StGB, er trägt den Namen BETRUG.
Was bedeutet das nun im Umkehrschluss auf zuvor benannte Feststellung? Ganz einfach: Man muss das für sein Geld bekommen, was einem versprochen wurde, bzw. worüber man sich handelseinig wurde. Wenn Sie also ein Fahrzeug erwerben und es ist Ihre große Intention, also für den Vertragsabschluss unumgänglich, dass dieses Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik, hinsichtlich Verbrauchs- und Ausstoßwerten ist, dann können Sie auch erwarten ein solches verbrauchs- und emissionsarmes Fahrzeug zu erhalten. Alles andere könnte ein Betrug sein, denn die Vermögensverschiebung von Ihnen zu dem Fahrzeugverkäufer, erfolgte eben nur auf Grund der (vorgespielten) Tatsachen. Was also tun, wenn man auf das „Green-Washing“ heutiger Automobilhersteller reingefallen ist? Wenn das Fahrzeug im Nachhinein tatsächlich höhere Emissionswerte hat und mehr verbraucht, als versprochen? Welche Hersteller hier „gemauschelt“ haben, würde den Rahmen sprengen, gewiss ist jedoch: nur VW an den Pranger zu stellen, wäre falsch. Oder mag irgendwer glauben, dass der Rest von Europa oder auch die Hersteller in Übersee so viel weiter wären als VW? Das wäre wohl eher das Prinzip „Schwarzer Peter“.
In den USA rollt die Klagewelle bereits seit geraumer Zeit und in Deutschland? Nun ja ... zum einen ist es dem anderem Rechtssystem geschuldet, zum anderen ist es gewiss der „deutschen Mentalität“ zuzusprechen. Es sei jedoch zu vermerken, dass die wenigen Deutschen, die sich inzwischen dazu entschlossen haben, sich nicht „auf´s Korn nehmen zu lassen“, bereits ihr Recht auf Schadensersatz erfolgreich erstritten haben. Es besteht also Hoffnung für die Republik.
Beispiele:
Das OLG Köln wies eine Berufung eines Händlers gegen seine Verurteilung zurück.
Das OLG Hamm hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass es die Forderung für Rückabwicklung für begründet erachtet.
Die OLG München und Oldenburg teilten mit Zweifel daran zu haben, dass die von z.B. VW angebotenen Softwareupdates die Mängel an den Fahrzeugen beseitigen würde.
Immer mehr deutsche Gerichte sprechen den Betroffenen ein neues Fahrzeug oder Schadensersatz in Geld zu.
Aber gehen wir zurück zu den Mitteilungen des OLG München und des OLG Oldenburg, was sagt uns das? Viele Betroffene sind der festen Meinung, ihnen stünde nichts zu, da ihr Autohersteller vermeintlich rechtzeitig reagiert hat. So vereinbarten die braven Bürger oftmals einen Termin zur Softwarekorrektur und dachten: „Jetzt ist doch alles wieder gut!“ Meine Antwort hierzu lautet: „Nein!“ Denn der derzeitige Stand eines vorliegenden Gutachtens sagt ganz klar, dass die Software zwar korrigiert wurde, dies jedoch zu höherem Kraftstoffverbrauch und deutlich höherem Verschleiß führt. Im Ergebnis heißt das; nun haben Sie ein emissionsärmeres Fahrzeug, dass mehr verbraucht und schneller kaputt geht. Das kommt zwar nicht Ihnen, dafür jedoch der Wirtschaft zu Gute. Immerhin müssen Sie nun öfter in die Werkstatt (womöglich ohne Garantie) und tanken müssen Sie auch mehr. Hinzu kommt ebenso ein gesteigerter Wertverlust der bei Ablösung der Schlussrate, ganz besonders viel Spaß machen wird, denn diese war bei Vertragsabschluss auf den geschätzten Restwert abgestellt, …. Was wenn dieser Restwert nicht vorhanden ist? Das sollte jedoch kein Problem seien, denn bekanntlich hat jeder deutsche Bürger genügend Rücklagen gebildet?!
Wie könnte man das nennen, wenn der Schädigende seiner Pflicht nachkommt und einen Schaden oder eine Mangellieferung ausbessert, dabei jedoch nur den Mangel verschiebt? Ich würde es plump als „Das Heilen von Betrug mit Betrug“ betiteln – klangvoll – wobei dies natürlich nur meine private Meinung wiederspiegelt.
Gem. dem vorliegendem Gutachten war wohl kaum ein Hersteller in der Lage ohne, nennen wir es „Schummelei“, die geforderten Abgaswerte zu erfüllen und was die meisten nicht wissen, das betrifft nicht nur Dieselfahrzeuge, auch der gute alte Otto-Motor kann betroffen sein.
Sollte Sie dies nun dazu veranlassen, zu handeln oder darüber näher nachzudenken, bedenken Sie hierbei, es geht leider meistens nicht um die subjektive Wahrnehmung Ihres Rechts, denn Recht haben, heißt nicht gleich auch Recht bekommen. So ist die Verjährung hierbei zum Beispiel zu beachten, denn haben Sie Kenntnis von einem Mangel / Schaden u.s.w., dann müssen Sie Ihr Recht auch „fristgerecht“ geltend machen. Zwar sind die Verjährung und im allgemeinen Fristen sinnvolle Instrumente des Rechtsschutzes, doch sind die meisten Bürger sich hierüber nicht immer auch im Klaren.