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Strafzettel Teil II: Ein Artikel von Patrick Held



Unter Verweis auf TEIL I und den Artikel „Im Namen des Volkes“, beleuchten wir doch einmal die Thematik „Fahrzeugfinanzierung und Leasing“.

Es ist wahrlich keine einfache Aufgabe, eine Software zu manipulieren, vor allem wenn man dabei nicht erwischt werden will. Aber dafür beschäftigen die Hersteller nunmal, bekanntlich eine Armada an Ingenieuren, Produktentwicklern, Werbeprofis und natürlich Managern.

Der "doofe Verbraucher"? Der weiß nicht wie ihm geschieht: Erst wurde er angelogen, dann hat man das wieder gerade gerückt und nun soll das wieder eine Lüge sein? Kurzum: Der "kleine Mann" muss zahlen, denn schließlich kämpft er ohne Steinschleuder gegen Goliath. Denn die klugen Hersteller beschäftigen Rechtsabteilungen, die so groß sind, wie mancher, mittelständischer Betrieb!

Ich würde behaupten, dass max. 30% der Fahrzeuge in Deutschland bar erworben sind, d.h. 70% wären finanziert oder geleast, sofern ein solcher Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wurde, kann der Verbraucher ein Widerrufsrecht nutzen, dieses beträgt 14 Tage. Eine sehr kurze Zeit. ABER: wenn diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, dann erstreckt sich diese Widerrufsfrist massiv. Nunja in allen möglichen Medien haben es die Deutschen bereits verfolgen können "Der Widerrufsjoker" "Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung und holen sich Ihr Geld zurück" u.s.w..“ Große Versicherer haben es in der Tat geschafft, jahrelang falsche Widerrufsbelehrungen zu nutzen (1994- 2007) und hier sind wir wieder bei den Unmengen an Anwälten, die für diese Unternehmen tätig sind, man sollte meinen, dass man nach diesem Shitstorm auf die Versicherungswirtschaft hellhörig geworden wäre? Nein, weit gefehlt! Auch wenn das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Hornepage einen Baukasten für Widerrufsbelehrungen, frei zur Verfügung stellt, schaffen es diese klugen Köpfe, sich mit so einem uninteressanten Problem eben nicht zu beschäftigen. DAS IST IHR JOKER- quasi Ihre Steinschleuder! Eine Großzahl der Widerrufsbelehrungen in Leasing- und Darlehensverträgen sind falsch, somit erstreckt sich Ihr Widerrufsrecht, sofern Sie Verbraucher sind!

Fassen wir kurz zusammen: Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, könnten Sie einen Schadensersatzanspruch oder Anspruch auf ein neues Fahrzeug haben, wenn Sie nun noch Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, dann könnten Sie ggf. diesen Vertrag zusätzlich widerrufen und anteilig Ihre Raten zurückbekommen. Ich möchte bewusst keine Rechnung hierüber auf machen, aber wenn SIE NUN HANDELN, wer ist dann der kluge Kopf?

Konkret bedeutet das einen finanziellen Vorteil, bei einem durchschnittlichen Mittelklassewagen, von bis zu 12.000,-€, missachtet etwaiger Schadensersatzansprüche, sofern Ihr Fahrzeug von der Softwaremanipulation betroffen ist (Teil I)! Ob Sie Ihr Fahrzeug weiterfahren möchten, oder ein neues Fahrzeug erwerben, bleibt hiervon unberührt!

Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, ob Sie innerhalb der letzten 10 Jahren ein oder gar mehrere Fahrzeuge finanziert haben?

Was Sie jedoch besonders freuen dürfte:

Die Abwicklung ist, für Sie, ohne jedes Kostenrisiko möglich!!

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Nach unserer Erfahrung wird in 75% der Fälle eine Deckungszusage erteilt!

Sie haben keine Rechstschutzversicherung? Kein Problem; die Rechtsschutzversicherung muss erst zum Zeitpunkt der Abgabe des Widerrufs abgeschlossen sein!

Sie erhalten keine Rechtsschutzversicherung mehr? Auch kein Problem, ein Schweizer Prozessfinanzierer finanzier Ihren Prozess vor!

Es scheint sich ein Wandel abzuzeichnen; Jahrzehntelang war der Verbraucher das Opfer und kann sich nun, durch Fahrlässigkeit der Täter selbst zum Nutznießer erheben.

Schon im alten Rom wusste man „Bis dat, qui cito dat“ (Zweimal gibt, wer schnell gibt)!

Wie wahr das doch ist!


Wer schnell handelt könnte ein nettes Weihnachtsgeld „beantragen“ –

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